Viele private Tierkliniken und größere tierärztliche Fachpraxen müssen aufgrund hoher Fixkosten ihre tierärztlichen Leistungen deutlich über dem einfachen Gebührensatz abrechnen um wirtschaftlich zu arbeiten – wir nicht.

In der Regel rechnen wir während unserer Sprechstunde, bzw. bei vereinbarten Terminen sämtliche tierärztlichen Leistungen, einschließlich aller Diagnoseverfahren, sowie die Knochen-/Gelenk- und Weichteilchirurgie, im unteren Gebührensatz ab. Bei uns steht das Wohl der Tiere an erster Stelle und nicht der Profit!

Dabei machen wir keine unnötigen Untersuchungen, nur um den Umsatz zu erhöhen!

Wir berechnen unsere tierärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 15. August 2022, gültig ab 22. November 2022. Diese Novelle wurde von der deutschen Bundesregierung verabschiedet und ist für uns Tierärzte bindend! Da wir aber nicht wollen, dass Tierhaltung damit zum Luxusgut wird, rechnen wir auch weiterhin im unteren GOT Satz ab.

Erfragen Sie unsere Preise, gerne machen wir Ihnen auch einen Kostenvoranschlag !