Wir berechnen unsere tierärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 15. August 2022, gültig ab 22. November 2022. Diese Novelle, die eine Erhöhung tierärztlicher Leistungen zur Folge hat, wurde von der deutschen Bundesregierung verabschiedet und ist für uns Tierärzte bindend! Trotzdem ist es unser Anliegen moderate Behandlungskosten aufrechtzuerhalten, denn Tierhaltung sollte nicht zum Luxusgut avancieren. 

Daher machen wir keine unnötigen Untersuchungen, nur um den Umsatz zu erhöhen!

Erfragen Sie unsere Preise, gerne machen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag !