Tetanus (Wundstarrkrampf)
Die Impfung gegen Tetanus ist aus medizinischer Sicht sicherlich die wichtigste für den Einhufer, der für das nervenangreifende Gift des überall im Boden vorkommenden Bakteriums mit dem Namen Clostridium tetani, besonders empfänglich ist. Da der Erreger vor allem durch Stichwunden in den Körper eindringt, besteht keine direkte Ansteckungsgefahr für andere Tiere. Bei Fohlen, deren Mütter bereits einen Impfschutz gegen Tetanus haben, sollte man etwa ab dem 4. Lebensmonat mit der aktiven Immunisierung beginnen. Falls das Muttertier keinen Impfschutz aufweist, was leider immer wieder vorkommt, sollte die Erstimpfung des Fohlens schon früher erfolgen. Etwa 4 bis 8 Wochen später, erfolgt dann die Nachimpfung. Die dritte Impfung wird ein Jahr später durchgeführt, weitere Tetanusimpfungen dann nur noch im 2 - Jahres - Intervall.
Influenza („Pferdegrippe“)
Influenza wird hauptsächlich durch Influenza – und Herpesviren verursacht, deren krankmachendes Potential multifaktoriell begünstigt wird. Beispielsweise können schlechte Stallhygiene, lange Transportwege oder allgemein Streß, diese respiratorische Erkrankung fördern. Die Erreger können von Tier zu Tier via Raumluft übertragen werden. Durch die viral bedingten Schleimhautschäden der Atemwege, kann es sekundär vor allem zu einer bakteriellen Infektion kommen („Brüsseler Krankheit“). Da es gegen die Primärerkrankung keine kausale Therapie gibt, wird die Impfung prophylaktisch empfohlen. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen, wobei die erste Impfung von Fohlen, deren Mütter bereits einen Impfschutz aufweisen, nicht vor dem 5. Lebensmonat erfolgen sollte, da sonst die vom Fohlen mit dem Kolostrum (Biestmilch) aufgenommenen maternalen Antikörper der Stute, die Impfung aufheben könnten. Bei Fohlen ungeimpfter und influenzafreier Stuten, kann man die Erstimpfung auch früher durchführen. Die Zweitimpfung sollte etwa 4 bis 6 Wochen nach der ersten erfolgen, weitere Influenza - Impfungen dann etwa im 6 Monatsabstand. Beachten Sie auch bitte die Hinweise für Turnierpferde.
Herpesinfektionen
Die relevantesten Herpesviren führen ebenfalls zu respiratorischen Erkrankungen, zum einen ist es das Equine Herpesvirus 1 (EHV 1), welches zudem Fehlgeburten (Aborte) etwa ab dem 5.Trächtigkeitsmonat verursachen kann (Virusabort), zum anderen das Equine Herpesvirus 4 (EHV 4). Beide Erreger können ebenfalls über die Luft übertragen werden. Die Grundimmunisierung besteht, wie auch bei der Influenzaimpfung, aus drei Impfungen. Fohlen ungeimpfter Mütter bzw. von Stuten, die diese Infektion noch nicht hatten, sollten für die erste Impfung mindestens 4 Monate alt sein. Fohlen, deren Mütter bereits Antikörper gegen diese Erreger haben (sei es durch Impfung oder Infektion), sollten erst mit etwa 6 Monaten geimpft werden. Die Zweitimpfung wird dann etwa 6 Wochen später durchgeführt, die dritte Impfung ca. 2 bis 6 Monate danach. Zur Aufrechterhaltung einer belastbaren Immunität, sollten die weiteren Impfungen gegen diese Erreger im 6 – Monatsabstand erfolgen.
Equine Arteriitis
Die Infektion mit dem alle Einhufer befallenden und weltweit vorkommenden Arterivirus kann entweder völlig symptomlos verlaufen, oder zu den unterschiedlichsten Erscheinungen führen, wie z.B. zu Arterienentzündungen, die manchmal mit Ödemen der Gliedmaßen, des Unterbauches, der Vorhaut, der Augenlider, der Lunge (manchmal tödlich) einhergehen, als auch Koliken, Fehlgeburten, Bindehautentzündungen (pink eye) und Hautausschläge verursachen.
Der Erreger wird über die Sekrete infizierter Tiere verbreitet, beim Hengst auch übers Sperma.
Neben der palliativen Behandlung ist auch eine prophylaktische Schutzimpfung möglich.
Tollwut
Tollwut ist eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die durch einen Biß eines tollwütigen Tieres übertragen wird. Empfehlenswert ist die Schutzimpfung immer bei Weidehaltung in tollwutgefährdeten Gebieten. Grundsätzlich kann man Fohlen, deren Mütter bereits einen Tollwutimpfschutz besitzen, ab dem 3. Lebensmonat impfen. Bei Fohlen ungeimpfter Mütter, kann die Impfung bereits ab der 7. Lebenswoche erfolgen. Wiederholungsimpfungen erfolgen in der Regel nur im jährlichen Abstand. Tollwut ist eine anzeigepflichtige Erkrankung, so daß bei Verdacht der zuständige Amtstierarzt oder die Ortspolizei zu verständigen ist !